FBW Begründung der Beurteilung nach § 11 i.V.m. § 14 JuSchG
Der Film präsentiert eine neuzeitliche Variante des Grimmschen Märchens vom Hans im Glück, angesiedelt im Hippie-Milieu der 1970er Jahre und musikalisch adäquat begleitet. Schöne Landschaftsaufnahmen illustrieren die Reise des jungen Mannes, der als ein freundlicher, entspannter und uneigennütziger Mensch geschildert wird. Geld und Gut gilt ihm wenig; den Menschen, die er auf seinem Weg trifft, begegnet er geradezu entwaffnend arglos. All dies wird in ruhigem Tempo und ohne Spannung erzählt. Die ein wenig laienhaft wirkende Darstellungsweise der Protagonisten passt dazu.
Das Prüfgremium kam nach ausführlicher Diskussion zu dem Entschluss, den Film „ohne Altersbeschränkung“ freizugeben. Es war der Überzeugung, dass eine Liebesszene – nur angespielt – und eine humoristisch-zirzensische Schlägerei nicht das Potenzial haben, Vorschulkinder zu beeinträchtigen. Wirkungsmacht im Sinne einer Aufforderung wollte es auch dem Song „Lass uns Drogen nehmen und rumfahrn“, der Hans auf seiner Reise kurze Zeit begleitet, nicht zubilligen, da das Thema Drogen in der Alltagswelt dieser Altersgruppe nicht präsent ist. Einige wenige Kraftausdrücke – darunter das Wort „Spaghettifresser“, das aus den 1970er Jahren stammt und als Schimpfwort längst ausgedient hat – verlieren sich im Kontext der Handlung, die, da das Ende des Films offen bleibt, weiter keine Jugendschutzrelevanz aufweist.
Ergebnis: Freigegeben ohne Altersbeschränkung
Dabei hatte die FFA 2009 noch geschrieben:
Die Kommission lehnt den Antrag einstimmig ab, da die eingereichten
Unterlagen in keiner Weise professionellen Anforderungen entsprechen. Die
Kommission sieht keine Chance, das Projekt als erfolgreichen Kinofilm zu realisieren.